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Hepatitis C

Die AOK Niedersachsen hat für Patienten mit Hepatitis C ein besonderes Behandlungsprogramm entwickelt. Dieses beinhaltet eine strukturierte und auf den Patienten zugeschnittene Behandlung. Dabei werden europaweit anerkannte Spezialisten der MHH durch ein Zweitmeinungsverfahren eingebunden.

Vertragsinhalt

Die Therapie von Patienten mit Hepatitis C hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Durch neue, nahezu nebenwirkungsfreie Medikamente haben sich die Heilungschancen stark erhöht. Allerdings ändern sich durch die häufige Zulassung neuer Medikamente die Leitlinien regelmäßig und auch die jeweils beste Behandlungsmöglichkeit für den einzelnen Patienten muss immer wieder überdacht werden.

Das Behandlungsprogramm "Hepatitis C" bietet eine strukturierte und auf den Patienten zugeschnittene Behandlung. Dabei werden europaweit anerkannte Spezialisten der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) durch ein Zweitmeinungsverfahren eingebunden. Diese erhalten vom behandelnden Arzt die Informationen zur Krankheitsgeschichte und zum bisherigen Therapieverlauf des Patienten. Auf dieser Basis erstellen die Spezialisten individuelle Therapieempfehlungen. Der behandelnde Arzt kann so eine zielgerichtete Therapie umsetzen, bei der sich der Patient gut beraten fühlt und im Mittelpunkt steht.

Vertragspartner

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

Region

Niedersachsenweit

Vorteile für den Patienten

erhöhte Versorgungsqualität durch eine auf den individuellen Krankheitsverlauf abgestimmte, qualitätsgesicherte und passgenaue pharmakologische Therapie

Teilnahmevoraussetzungen Patienten

Erkrankung an chronischer Hepatitis C (B18.2)

Teilnahmevoraussetzungen Ärzte

  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärztliche Internisten mit der Genehmigung zur schwerpunktmäßigen Leistungserbringung in der Gastroenterologie nach der „Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des EBM zum 01.04.2005“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Infektiologie (LÄK oder DGI)“ oder mit der Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids nach § 135 Absatz 2 SGB V oder mit der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung (BÄK)“
  • Teilnahme an vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der KVN

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis der selbständigen Therapie der chronischen Hepatitis C durch antivirale Therapie (EBM Kennnummer 32005) von mindestens 10 Patienten in den zwei Kalenderjahren vor der Teilnahme
  • Nachweis über einschlägige Fortbildungen im Bereich Infektiologie / Hepatologie innerhalb der letzten drei Jahre vor Vertragsteilnahme (30 CME-Punkte) und ab Vertragsteilnahme jährlich 10 CME-Punkte 
  • Vorhandensein eines Gerätes für Abdomensonographie bzw. Nachweis einer entsprechenden Kooperation und Sonographie des Abdomens (EBM 33042) von mindestens 10 Patienten in den zwei Kalenderjahren vor der Teilnahme

Weitere Informationen zur Teilnahme

Das Teilnahmeverfahren erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Bitte wenden Sie sich sich bezüglich der Teilnahme und damit verbundener Fragestellungen an Ihre KVN-Bezirksstelle.