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Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U10, U11, J2)

Die AOK Niedersachsen unterstützt für versicherte Kinder und Jugendliche die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2.

Vertragsinhalt

Der Selektivvertrag ermöglicht die ergänzenden Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 für bei der AOK Niedersachsen versicherte Kinder und Jugendliche. Diese Untersuchungen können von Kinder- und Jugendmedizinern sowie Hausärztinnen und Hausärzten erbracht werden. Die Entwicklung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen kann durch diesen Vertrag verbessert werden. 

Vertragspartner

  • Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

  • Bundesverband der Kinder- und Jugendärzt* innen

Region

Niedersachsen

Vorteile für den Patienten

  • Entwicklungsdefizite, - verzögerungen,- störungen von Kindern und Jugendlichen vermeiden oder frühzeitig erkennen und Ihnen entgegen wirken zu können

  • Beratung der Eltern und Familien, wie Sie selbst für ein gesundes Aufwachsen Ihrer Kinder und Jugendlichen sorgen können

 

Teilnahmevoraussetzungen Patienten

Anspruchsberechtigt sind Versicherte der AOK Niedersachsen zwischen dem

  • 7. Geburtstag bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres (U10)

  • 9. Geburtstag bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres (U11)

  • 16. und 18. Lebensjahr (J2)

Teilnahmevoraussetzungen Ärzte

Teilnahmeberechtigt sind 

  • Fachärzte mit Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin,

  • Fachärzte, die eine Weiterbildung in Pädiatrie abgeschlossen haben,

  • Fachärzte mit Fachrichtung Allgemeinmedizin, die mit der Durchführung von mindestens 30 Untersuchungen nach der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern pro Quartal in den letzten vier Abrechnungsquartalen einen pädiatrischen Behandlungsschwerpunkt erfüllen, 

die im Bezirk der KVN zugelassen sind, in einer Praxis oder einem MVZ gemäß § 95 SGB V angestellt sind oder ermächtigte Ärzte, die eine bestehende Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung haben, ihre Teilnahme bei der KV Niedersachsen beantragen und eine Genehmigung zur Teilnahme und Abrechnung von der KV Niedersachsen erhalten haben.

Weitere Informationen zur Teilnahme