Informationen für Stationäre Pflege

Unterstützung im Pflegealltag
Verträge, Informationen und Hilfen für die vollstationäre Pflege, die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege
Weitere Themen
Umsetzung der § 35 Abs. 6 IfSG: Meldepflicht Immunitätsnachweis COVID-19
Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind seit 18. März 2022 verpflichtet, Daten nach § 35 Absatz 6 des IfSG zu übermitteln.
Mehr erfahrenSonderleistungen für Beschäftigte mit Koordinierungsaufgaben
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Hospize müssen eine oder mehrere Koordinierungsperson benennen.
Mehr erfahrenVollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege ist die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für die Kosten der Pflege.
Mehr erfahrenTelekonsil – Videosprechstunde in Pflegeeinrichtungen
Nach Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes können Vertragsärzte ihren Patienten seit April 2017 Videosprechstunden anbieten und abrechnen.
Mehr erfahrenKurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege pflegebedürftiger Menschen in einer vollstationären Einrichtung für längstens acht Wochen.
Mehr erfahrenCorona: Was ändert sich für Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen?
Aktuelle FAQs zu den Mehrausgaben oder Mindereinnahmen (§ 150 SGB XI) sowie rund um die Corona-Prämie
Mehr erfahrenPflegebonus 2022: Antrag für Einrichtungen
Pflegeeinrichtungen melden den Betrag, den sie für die Auszahlung des Pflegebonus benötigen, bis zum 31. Juli 2022 an die zuständigen Pflegekassen.
Mehr erfahrenTeilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege umfasst Leistungen der Tages- oder Nachtpflege. Sie kann die häusliche Pflege ergänzen.
Mehr erfahrenLeistungen der Pflegeversicherung
Je nach Pflegegrad kann der zu Pflegende Unterstützung in Form von Pflegesachleistungen und Pflegegeld bekommen.
Mehr erfahrenAOK-Pflegenavigator: Portalbereich für Pflegeeinrichtungen
Der AOK-Pflegenavigator bietet eine zuverlässige Online-Suche nach Pflegeheimen, Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege und Pflegediensten.
Mehr erfahrenTarifliche Entlohnung von Pflegepersonal
Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihr Personal nach Tarif bezahlen.
Mehr erfahrenPflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann.
Mehr erfahrenBGF in der Pflege
Mit der Initiative PFLEGE.KRÄFTE.STÄRKEN. unterstützt die AOK Arbeitgeber, individuelle Lösungen für eine gesunde Arbeitsgestaltung zu finden.
Mehr erfahrenQualität in der Pflege
Gesetzliche Rahmenbedingen und Verfahren zur Pflegequalität im SGB XI
Mehr erfahrenGesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können die Leistung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.
Mehr erfahrenGesetze in der Pflege
Aktuelle und weiterführende Informationen über laufende und abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren im Bereich Pflege.
Mehr erfahreneAvis Formular
Informationen zum elektronischen AOK-Zahlungsavis
Mehr erfahrenNews Stationäre Pflege
Ihr Kontakt bei der AOK PLUS (Sachsen)
Ansprechpartner finden
Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.
Zur AnsprechpartnersucheKontakt aufnehmen
Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten der AOK helfen Ihnen gern weiter.
Zu den Kontaktangeboten