Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig):
- Vertrag über die Versorgung mit Rehabilitationsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V
- Stand:
- 01.05.2024
- Inkrafttreten:
- 01.05.2024
- Vertragspartner:
Der Vertrag regelt die Versorgung AOK-Versicherter mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V, insbesondere die
eines eingelagerten bzw. neuen Hilfsmittels, nach vertragsärztlicher Verordnung und Genehmigung durch die AOK.
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