Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig):
- Vertrag über die Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten (PG 24) nach § 127 Abs. 1 SGB V
- Stand:
- 15.09.2022
- Inkrafttreten:
- 15.09.2022
- Vertragspartner:
Dieser Vertrag regelt die Preise und Leistungen aus dem Bereich Prothesen der unteren Extremitäten und ersetzt den Vertrag über die Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten (PG 24) nach § 127 Abs. 2 SGB V vom 01.10.2019.
Gegenstand des Vertrags ist die Neuregelung der Preise für Leistungen aus dem Bereich Prothesen der unteren Extremitäten. Der „Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie- und Medizintechnik sowie mit Rehabilitationsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V“ (Rahmenvertrag) in der jeweils aktuell geltenden Fassung findet auf die Versorgung nach diesem Vertrag ergänzend Anwendung.
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