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Vertrag

Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten in Rheinland-Pfalz und Saarland

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag über die Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten (PG 24) nach § 127 Abs. 1 SGB V
Stand:
15.09.2022
Inkrafttreten:
15.09.2022
Vertragspartner:

Vertragsdokument

Dieser Vertrag regelt die Preise und Leistungen aus dem Bereich Prothesen der unteren Extremitäten und ersetzt den Vertrag über die Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten (PG 24) nach § 127 Abs. 2 SGB V vom 01.10.2019.

Gegenstand des Vertrags ist die Neuregelung der Preise für Leistungen aus dem Bereich Prothesen der unteren Extremitäten. Der „Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie- und Medizintechnik sowie mit Rehabilitationsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V“ (Rahmenvertrag) in der jeweils aktuell geltenden Fassung findet auf die Versorgung nach diesem Vertrag ergänzend Anwendung.

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