Elektronische Abwicklung
Der elektronische Kostenvoranschlag bietet die Möglichkeit, die zur Entscheidung der Hilfsmittelversorgung erforderlichen Unterlagen direkt, mittels elektronischer Datenübermittlung, an die zuständige AOK zu verschicken. Auf diesem Weg werden auch die Entscheidungen zugestellt.
Die Umsetzung des Verfahrens erfolgt nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister. Leistungserbringer nutzen zur Datenübermittlung ihre Branchensoftware.
Spätestens ab dem 1. Februar 2023 sind Leistungserbringer verpflichtet, das Verfahren zum elektronischen Kostenvoranschlag gemäß den Rahmenempfehlungen zu § 127 Abs. 9 SGB V umzusetzen.
Vorteile des elektronischen Kostenvoranschlags
- schnelle, sichere und nachvollziehbare Übermittlung der Kostenvoranschläge
- Einsparung von Porto und Verwaltungskosten
- automatische Zuordnung des Kostenvoranschlags an den zuständigen Mitarbeiter bei der Krankenkasse
- schnellere Übermittlung der Entscheidung per elektronischem Rückweg
- verkürzte Bearbeitungsdauer
- Umsetzung nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister
Wie funktioniert der Elektronische Kostenvoranschlag?
Der elektronische Kostenvoranschlag und die benötigten Anlagen (z. B. ärztliche Verordnung, MIP-Beleg) werden über Ihre Branchensoftware per Datenübermittlung an die AOK Bayern übertragen.
Ob Ihre Branchensoftware die Voraussetzungen für die direkte Übertragung von elektronischen Kostenvoranschlägen an die AOK Bayern erfüllt, ist mit dem Anbieter der Branchensoftware abzuklären. Sollte Ihre Branchensoftware nicht kompatibel zum System der AOK Bayern sein, erfolgt die Übertragung der elektronischen Kostenvoranschläge mit Hilfe eines zwischengeschalteten zertifizierten Dienstleisters. Der Dienstleister bereitet die übertragenen Daten auf und wandelt sie in ein definiertes Schnittstellenformat um.
- Kostenvoranschlag und Verordnung sind in der Branchensoftware zu erfassen. Anschließend sind eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel MIP-Abfragebeleg, Statuserhebung Dekubitus) einzuscannen.
- Der Kostenvoranschlag ist als Anlage nur noch in den Fällen notwendig, in denen es sich um ein kalkuliertes Hilfsmittel handelt.
- Die erfassten Daten werden zusammen mit den gescannten Unterlagen an das AOK-Web-Portal übertragen. Dort werden die Daten einer ersten maschinellen Routineprüfung auf Plausibilität unterzogen. Schlägt eine Prüfung fehl, so erfolgt eine direkte Rückmeldung an den Absender. Wird der Versand des elektronischen Kostenvoranschlags über einen Dienstleister vorgenommen, so erhält der Dienstleister die Rückmeldung über die Abweisung des elektronischen Kostenvoranschlags. Der Dienstleister bereitet die Rückmeldung auf und gibt sie an den Leistungserbringer weiter. Hinweis: Bei Inanspruchnahme eines Dienstleisters werden bereits bei Aufbereitung und Umwandlung der Daten durch den Dienstleister Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, die zu einer Abweisung des übersandten elektronischen Kostenvoranschlags führen können. Auch in diesem Fall ist sichergestellt, dass der Leistungserbringer eine Rückmeldung über die Abweisung erhält.
- Hat der elektronische Kostenvoranschlag erfolgreich die maschinelle Plausibilitätsprüfung durchlaufen, so wird anhand der übertragenen Daten der Kostenvoranschlag einer Geschäftsstelle der AOK Bayern zugeordnet. Der elektronische Kostenvoranschlag erscheint direkt im EDV-System der AOK Bayern.
Die Entscheidung der AOK Bayern über die beantragte Leistung wird dem einreichenden Leistungserbringer ebenfalls elektronisch per Datensatz und pdf-Datei übermittelt.
Lieferbestimmungen
Um einen für alle Seiten reibungslosen und einfachen Arbeitsablauf zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig, neben den technischen Voraussetzungen auch die Erfassungsmodalitäten zu regeln. Die AOK Bayern hat daher sogenannte Lieferbestimmungen erlassen. Die jeweils gültigen Lieferbestimmungen werden hier veröffentlicht. Sukzessive werden weitere Dateien pro Produktgruppe eingestellt.
Teilnahme am Elektronischen Kostenvoranschlag
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Branchensoftware mit EKVA-Schnittstelle
- Abgabeberechtigung von Hilfsmitteln für die AOK Bayern
Ihr Ansprechpartner bei der AOK Bayern
Bei Fragen rund um das Thema Elektronischer Kostenvoranschlag
Medizintechnik (MT) Team 2
Team Vertragswesen Hilfsmittel München Stadt und Land
Team Vertragswesen Hilfsmittel Mittelfranken
Team Vertragswesen Hilfsmittel Niederbayern
Team Vertragswesen Hilfsmittel Oberbayern
Team Vertragswesen Hilfsmittel Oberfranken
Team Vertragswesen Hilfsmittel Oberpfalz
Team Vertragswesen Hilfsmittel Schwaben
Team Vertragswesen Hilfsmittel Unterfranken
Kosten der Teilnahme am Elektronischen Kostenvoranschlag
Die Teilnahme am Elektronischen Kostenvoranschlag ist von Seiten der AOK Bayern kostenfrei.
Eventuell entstehen Kosten durch den Anbieter Ihrer Branchensoftware beziehungsweise durch einen Dienstleister. Diese sind von den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens abhängig. Wir empfehlen, dass Sie sich direkt mit dem Anbieter Ihrer Branchensoftware in Verbindung setzen.
Dienstleister mit Lieferberechtigung
ARZ Service GmbH | azh Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum für Heilberufe GmbH |
Digineo GmbH Fahrenheitstraße 15 | Hawe Service GmbH Am Gewerbepark 4 90552 Röthenbach Telefon: 0911 950 999 70 E-Mail: info@hawe-service.de |
medicomp Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH Hoheloogstraße 14 67065 Ludwigshafen Telefon: 0621 671782-0 Telefax: 0621 671785-95 Web: www.medicomp.de E-Mail: info@mip-ekv.de | Michael Martin GmbH & Co. KG Daimlerstr. 42 69190 Walldorf Telefon: 06227 8383-00 Telefax: 06227 8383-99 Web: www.mmorthosoft.de E-Mail: info@mmorthosoft.de |
optadata.com GmbH | Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH |
HMM Deutschland GmbH Eurotec-Ring 10 47445 Moers Tel: +49 (0)2841 88825.1000 Fax: +49 (0)2841 88825.1100 Web: www.hmmdeutschland.de/ E-Mail: info@hmmdeutschland.de | NOVENTI HealthCare GmbH |
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