Die AOK Baden-Württemberg hat die Absicht, einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Adaptions-/Kommunikationshilfen des HMV nach § 139 SGB V inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen zu schließen, im Supplement S zum Amtsblatt der EU über den Onlinedienst TED (Tenders Electronic Daily) bekanntgemacht.
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Kommunikationshilfen der Produktgruppe 16 mit den Produktuntergruppen 16.99.01 bis 16.99.06 mit den Abrechnungspositionen 16.99.99 sowie Hilfsmittel der Produktuntergruppen 02.99.x des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) nach § 139 SGB V inkl. der damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen wie Beratung, Einweisung, Erprobung, Hausbesuche,
Instandhaltungen, Instandsetzungen und Wiedereinsatz. Signalanlagen und Sprachverstärker der Produktgruppe 16 sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Wenn Sie Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte die Interessensbekundung vollständig ausgefüllt bis zum 31. Dezember 2022 an die:
AOK Baden-Württemberg
Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge - Produkte
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
oder per E-Mail an das Funktionspostfach.