Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, neue Verträge gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04 (Bade- und Duschhilfen) zu schließen.
Gegenstand dieser Verträge ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04 (Bade- und Duschhilfen) gemäß § 33 SGB V unter Berücksichtigung aller aktuellen Standards und rechtlichen Anforderungen.
Wenn Sie als Leistungserbringer Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte die beigefügte Interessensbekundung vollständig ausgefüllt bis zum 5. Oktober 2020 an die:
AOK Baden-Württemberg
Fachbereich I.2
Referat Hilfsmittel
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
oder per E-Mail an das Funktionspostfach: A99_VertraegeReha-undOrthopaedietechnik (FP) [BW]
Interessenten für Vertragsverhandlungen erhalten ein strukturiertes Angebotsblatt zur Abgabe ihres Angebotes