Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, neue Verträge gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über den Kauf, Wiedereinsatz und Versorgungspauschalen von Hilfsmitteln aus den Produktgruppen 10 (Gehhilfen), 11 (Hilfsmittel gegen Dekubitus), 22 (Mobilitätshilfen), 26 (Sitzhilfen), 28 (Stehhilfen), 32 (Therapeutische Bewegungsgeräte - ausgenommen fremdkraftbetriebene Bewegungstrainer der Produktuntergruppen 32.04.01. und 32.09.01.) und 33 (Toilettenhilfen) zu schließen.
Gegenstand dieser Verträge ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit den oben aufgeführten Hilfsmitteln gemäß § 33 SGB V unter Berücksichtigung aller aktuellen Standards und rechtlichen Anforderungen.
Wenn Sie als Leistungserbringer Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte die beigefügte Interessensbekundung vollständig ausgefüllt bis zum 5. Oktober 2020 an die:
AOK Baden-Württemberg
Fachbereich I.2
Referat Hilfsmittel
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
per E-Mail an das Funktionspostfach: A99_VertraegeReha-undOrthopaedietechnik (FP) [BW]
Interessenten für Vertragsverhandlungen erhalten ein strukturiertes Angebotsblatt zur Abgabe ihres Angebotes.