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Protonentherapie gegen Krebs

Die AOK PLUS übernimmt für ihre Versicherten die Kosten der Protonentherapie bei bestimmten schwerwiegenden onkologischen Erkrankungen

Definition

Die Protonentherapie ist eine neue Methode der Strahlentherapie. Sie wirkt besonders präzise und wird für die kurativ-intendierte Bestrahlung angewendet. Die Protonen wirken direkt im Tumor und verschonen das umliegende Gewebe. Damit kann man Krebszellen dort bekämpfen, wo es bislang nicht möglich war. Die Heilungschancen für die Patienten steigen.

Versorgungsangebot

Die AOK PLUS übernimmt für ihre Versicherten die Kosten der Protonentherapie bei bestimmten schwerwiegenden onkologischen Erkrankungen.

Unser Partner ist die UniversitätsProtonenTherapie Dresden im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. Hier erarbeitet ein Team aus Medizinern, Radiologen, Physikern einen individuellen medizinischen Behandlungsplan und führt die Bestrahlung durch. Im Rahmen eines Arztgespräches bespricht der Strahlentherapeut gemeinsam mit dem Patienten das Vorgehen. Dies beinhaltet eventuelle Voruntersuchungen zur genauen Abgrenzung des Tumors, die eigentliche Bestrahlung mit Protonenstrahlung und Nachsorgeuntersuchungen.

Behandlungsgebiete für die Protonentherapie

Die Protonentherapie eignet sich für bestimmte Tumorarten. Ob eine Behandlung in Frage kommt, entscheidet der behandelnde Arzt.

Pädiatrische Tumoren bei kurativem Ansatz oder hochdosierter Bestrahlung mit lokal-ablativer Zielstellung.

  • Chordome und Chondrosarkome der Schädelbasis und der Wirbelsäule
  • Zerebrale Neubildungen, Gliome (low und high), Hypophysenadenome, Craniopharyngeome, Meningeome und andere seltene Hirntumore
  • Zerebrale arteriovenöse Malformationen
  • Rückenmarks-/ hirnnahe Tumore, wenn eine hochdosierte („kurative“) Strahlentherapie angebracht ist
  • Speicheldrüsenkarzinome, insbesondere adenoidzystische Karzinome
  • Sarkome, retroperitoneal und Extremitäten
  • inoperables hepatozelluläres Karzinom
  • inoperables, nicht-kleinzelliges, Lungenkarzinom der UICC Stadien I bis III
  • Lokalrezidiv eines Rektumkarzinoms ohne Nachweis von hämatogenen Metastasen oder fortgeschrittener Erkrankung und unbeherrschbarer Symptomatik
  • Kopf-Hals-Tumore (außer Oropharynxtumoren) bei Indikation zur hochdosierten („kurativen“) Therapie
  • Neubildungen der Lunge beziehungsweise des Mediastinums (ausgeschlossen operables, nicht-kleinzelliges, Lungenkarzinom und inoperables, nicht-kleinzelliges, Lungenkarzinom des UICC Stadiums IV)
  • Neubildungen in Pankreas und Leber
  • Gynäkologische Tumore und andere komplexe Beckentumore, zum Beispiel Analkarzinome
  • Lokalrezidive in vorbestrahlten Arealen bei Indikation zur hochdosierten Wiederbestrahlung
  • Oligometastasen bei kurativem Ansatz, wenn die Photonentherapie die notwendige Dosis nicht zulässt (außer Hirnmetastasen und Lebermetastasen);
    andere Indikationen, sofern eine hochdosierte („kurative“) Therapie indiziert ist, die angestrebte Dosis aber mit Photonen an Linearbeschleunigern nicht erreichbar ist
  • Mediastinale maligne Lymphome bei jungen Frauen (bis einschließlich zum 30. Lebensjahr, bei denen in der ap/pa-Ansicht eine relevante Überlappung des Zielvolumens und der Brustdrüsen vorliegt) und/oder bei männlichen oder weiblichen Patienten aller Altersgruppen mit prä-/parakardialem Zielvolumen (Lebenserwartung > 30 Jahre und Reduktion der mittleren Herzdosis auf ≤ 5 Gy oder ggf. im Einzelfall um ≥ 50 %)

Unser Partner

Unser Partner ist das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Universitäts Protonen Therapie Dresden, Telefon: 0351 458-15693

Weiterführende Informationen

Abschlussbericht zum Modellprojekt

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und die AOK PLUS führten seit Dezember 2014 bis November 2022 ein Modellprojekt gem. § 63 Abs. 2 SGB V zur Strahlentherapie-Behandlung von Versicherten mit Protonenstrahlen durch. Gemäß § 65 SGB V haben die Krankenkassen oder deren Verbände eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung solcher Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Modellvorhaben nach § 63 Abs. 2 nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards zu veranlassen. Zu diesem Zweck wurde das Modellvorhaben wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Der Abschlussbricht der wissenschaftlichen Evaluation liegt nun vor. Die wichtigsten Ergebnisse haben wir für Sie zusammengestellt.

Den vollständigen Evaluationsbericht können Sie gern per E-Mail anfordern.

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