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Präqualifizierung für Hilfsmittelanbieter

Die Eignungsprüfung von Leistungserbringern zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln erfolgt im Verfahren der Präqualifizierung. Eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle bestätigt ihre Eignung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln.

Verfahren und Voraussetzungen

Die Präqualifizierung wird auf Antrag des Leistungserbringers von einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Präqualifizierungsstelle durchgeführt. Die Präqualifizierungsstelle prüft die Eignung des Hilfsmittelleistungserbringers nach den Kriterien in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß §126 Absatz 1 Satz 3 SGB V. Der in diesem Zusammenhang erstellte Kriterienkatalog enthält die sachlichen, fachlichen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen, die für die verschiedenen Versorgungsbereiche nachzuweisen sind. Empfehlungen und Kriterienkatalog werden ständig aktualisiert. Die DAkkS stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht der akkreditierten Präqualifizierungsstellen bereit (Akkreditierungsdatenbank).

Suche nach akkreditierten Stellen

Alle akkreditierten Stellen finden Sie in der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Hinweis:
Wählen Sie in der Zeile „Art der Konformitätsbewertung“ das Feld „Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen“ aus. Klicken Sie anschließend auf den Button „Suchen“. In der Ergebnisanzeige wählen Sie links im Menü "Rechtsgrundlagen" die Zeile "Präqualifizierung für Leistungserbringer Hilfsmittelversorgung gemäß §126 SGB V". 

Gültigkeit der Präqualifizierung

Die Präqualifizierungsbestätigungen sind grundsätzlich auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieser Frist ist die Erfüllung der in den Empfehlungen nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V genannten Anforderungen neu nachzuweisen.

Weiterführende Informationen

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