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Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Der GKV-Spitzenverband schließt mit den beiden Hebammenverbänden, Deutscher Hebammenverband (DHV) und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), einen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe ab.

Neuer Hebammenhilfevertrag

Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V gilt seit dem 1. November 2025. Zum 1. April 2026 wurde er in Teilen aktualisiert.

Die zuständige Schiedsstelle hat den neuen Hebammenhilfevertrag festgesetzt.

 

Übersicht der Änderungen:

FAQ und Umsetzungshinweise zum neuen Hebammenhilfevertrag

Vertrag für Leistungen seit dem 1. November 2025

Vertrag mit Anlagen - für Leistungen bis zum 31. Oktober 2025

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