Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
Der GKV-Spitzenverband schließt mit den beiden Hebammenverbänden, Deutscher Hebammenverband (DHV) und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), einen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe ab.
Einheitliche Versorgung regeln
Freiberufliche Hebammen, die nicht diesen Berufsverbänden angehören, können den Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V beitreten. Alle Hebammen, die zur Abrechnung mit den Krankenkassen berechtigt sind, werden in die Vertragspartnerliste Hebammen aufgenommen.
Der Vertrag regelt:
- die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten mit abrechnungsfähigen Leistungen der Hebammenhilfe,
- die Vergütung der Hebammenleistungen,
- die Abrechnung von Hebammenleistungen,
- eine Vereinbarung über den Einsatz und die Vergütung von Materialien und Arzneimitteln sowie
- die Teilnahme der Hebammen an diesem Vertrag.
Vertrag mit Anlagen
- Lesefassung Hebammenvergütungsvereinbarung, gültig seit 15.07.18
- Anhang A) Versichertenbestätigungen: Leistungen in der Schwangerschaft, gültig seit 15.07.18
- Anhang B1) Versichertenbestätigungen: Leistungen während der Geburt (nicht als Dienst-Beleghebamme), gültig seit 15.07.18
- Anhang B2) Versichertenbestätigungen: Leistungen als Dienst-Beleghebamme, gültig seit 15.07.18
- Anhang C) Versichertenbestätigungen: Leistungen in Wochenbett und Stillzeit, gültig seit 15.07.18
- Anhang D) Versichertenbestätigungen: Kurse in der Gruppe, gültig seit 15.07.18
- Lesefassung Leistungsbeschreibung, gültig seit 01.01.18
- Lesefassung Vergütungsverzeichnis, gültig seit 01.01.19
- Lesefassung Abrechnung von Hebammenleistungen, gültig seit 01.01.18
- Qualitätsvereinbarung (gültig ab 25.09.2015); redaktionell angepasst am 01.04.2020
- Beiblatt 1: Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld (gültig ab 01.04.2020)
- Beiblatt 2: Statistische Erhebung (gültig ab 25.09.2015)
- Anhang 3a: Qualitätsmanagement (gültig ab 25.09.2015)
- Anhang 3.b: Nachweisverfahren (gültig ab 25.09.2015)
- Beiblatt 1: Auditbogen (gültig ab 01.07.2019); redaktionell angepasst am 01.04.2020
- Beiblatt 1: Auditbogen als WORD-Datei (gültig ab 01.07.2019); redaktionell angepasst am 01.04.2020
- Beiblatt 2: Auditverfahren (gültig ab 25.09.2015)
- Beiblatt 3: Peer Review (gültig ab 25.09.2015)
- Beiblatt 4: Strukturierter Dialog (gültig ab 25.09.2015)
- Beitrittserklärung, gültig ab 29.04.2019
- Abfrageformular für die Vertragspartnerliste Hebammen, gültig ab 29.04.2019
- Technische Beschreibung zur Übermittlung der Datensätze
der vertragsschließenden Berufsverbände an den GKV-Spitzenverband für die Erstellung der Vertragspartnerliste Hebammen nach § 134a SGB V, gültig seit 25.09.15