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Elektronischer Kostenvoranschlag

Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag werden Unterlagen versendet, die zur Entscheidung in der Hilfsmittelversorgung erforderlich sind.

Elektronische Abwicklung

Der elektronische Kostenvoranschlag bietet die Möglichkeit, die zur Entscheidung der Hilfsmittelversorgung erforderlichen Unterlagen direkt, mittels elektronischer Datenübermittlung, an die zuständige AOK zu verschicken. Auf diesem Weg werden auch die Entscheidungen zugestellt.

Die Umsetzung des Verfahrens erfolgt nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister. Leistungserbringer nutzen zur Datenübermittlung ihre Branchensoftware.

Spätestens ab dem 1. Februar 2023 sind Leistungserbringer verpflichtet, das Verfahren zum elektronischen Kostenvoranschlag gemäß den Rahmenempfehlungen zu § 127 Abs. 9 SGB V umzusetzen.

Vorteile des elektronischen Kostenvoranschlags

  • schnelle, sichere und nachvollziehbare Übermittlung der Kostenvoranschläge
  • Einsparung von Porto und Verwaltungskosten
  • automatische Zuordnung des Kostenvoranschlags an den zuständigen Mitarbeiter bei der Krankenkasse
  • schnellere Übermittlung der Entscheidung per elektronischem Rückweg
  • verkürzte Bearbeitungsdauer
  • Umsetzung nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister
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Kostenvoranschlag und Rückantwort

Seit 10 Jahren bietet die AOK Hessen ihren Partnern im Hilfsmittelbereich die elektronische Übermittlung von Kostenvoranschlägen sowie die Rückantwort über die Online Geschäftsstelle für Leistungserbringer (oscare24 OS-LE) an. Dabei werden alle zugelassenen Dienstleistungsunternehmen und Softwareschnittstellen unterstützt. Eine Übersicht der zertifizierten IT-Dienstleister finden Sie auf der Seite der AOK Systems.

So funktioniert der elektronische Kostenvoranschlag

Der elektronische Kostenvoranschlag und die eingescannten benötigten Anlagen (wie z. B. ärztliche Verordnung, Maßkarte, etc.) werden direkt über Ihre Branchensoftware mit einem Klick per Datenübermittlung an die AOK Hessen übertragen.

Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Kostenvoranschlag

  • Eine Haussoftware mit eKV-Schnittstelle zu einem zertifizierten Dienstleister muss vorhanden sein.
  • Eine Präqualifizierung für die relevanten Hilfsmittel muss erfolgt sein.
  • Ein zertifizierter Dienstleister für die Datenweiterleitung an die Onlinegeschäftsstelle der AOK muss ausgewählt sein.
  • Die Teilnahme am elektronischen Kostenvoranschlag ist von Seiten der AOK Hessen kostenfrei.
  • Kosten die ggf. durch den Anbieter Ihrer Branchensoftware bzw. durch einen Dienstleister entstehen, sind von den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens abhängig.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Beginn der Übermittlung von elektronischen Kostenvoranschlägen an die AOK Hessen mit Ihrem Dienstleister abstimmen.