Die AOK Baden-Württemberg hat die Absicht, einen neuen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 08 (Einlagen) schließen zu wollen, im Supplement S zum Amtsblatt der EU über den Onlinedienst TED (Tenders Electronic Daily) bekanntgemacht (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/92183-2024).
Vertragsgegenstand ist die mehrkostenfreie Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg gemäß § 33 SGB V mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 08 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V und aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wie Beratung, Anpassung, Einweisung, Instandhaltung und Instandsetzung sowie Hausbesuche unter Berücksichtigung aller aktuellen Standards und rechtlichen Anforderungen.
Wenn Sie als Leistungserbringer oder Verband Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte die Interessensbekundung vollständig ausgefüllt bis zum 11.03.2024 an die:
AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung
Unternehmensbereich Versorgungsgestaltung
Geschäftsbereich Verhandlungen & Verträge – Produkte
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
oder per E-Mail an das Funktionspostfach:a99_vertraegerehaundorthopaedietechnik@bw.aok.de
Interessenten für Vertragsverhandlungen erhalten die Vertragsunterlagen sowie ein strukturiertes Angebotsblatt zur Abgabe ihres Angebotes.