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Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist eines der Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Leistungen müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Die Arzneimittel-Richtlinie regelt die Verordnung von Medikamenten

Für die Verschreibung von Arzneimitteln konkretisiert die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ diese Vorgaben. Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) regelt die Verordnung von Medikamenten in der vertragsärztlichen Versorgung. Ob das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten wird, prüfen die von den Landesverbänden der Krankenkassen sowie der kassenärztlichen Vereinigungen gebildeten Prüfgremien. Grundlage dieser regionalen Prüfung ist die Vereinbarung nach § 106c SGB V.

Weitere Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie

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