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Fallpauschalenvereinbarung und -katalog 2024

Jährlich vereinbaren die Vertragspartner auf Bundesebene einen neuen Fallpauschalenkatalog und die Regeln der Abrechnung. Die jeweils aktuellen Dokumente werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht.

Abrechnungsbestimmungen

Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2024:

Fallpauschalenkatalog

Um das neue Vergütungskonzept, die Selbstkostendeckung der Pflege umzusetzen, enthält der Katalog die um die Pflegekossten reduzierten Fallpauschalen (aG-DRGs) und die Pflegeerlöse. Die Bewertungsrelationen für Pflege werden in einer zusätzlichen Spalte ausgewiesen.

Zuordnung von Schweregraden zu Diagnosen

Im DRG-System werden Nebendiagnosen nach Schweregraden gewichtet. Der Schweregrad oder Complication and Comorbidity Level (CCL) einer Diagnose ist unter anderem von der Basis-DRG, dem Geschlecht des Patienten und der Entlassungsart abhängig. 

Im Rahmen der jährlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems wird auch die Zuordnung von Schweregraden zu den Diagnosen angepasst. Die aktuelle CCL-Matrix gibt einen Überblick darüber, welche Änderungen sich daraus für 2024 ergeben.

Fallwanderungen zwischen Katalog und Folgekatalog

Die Migrationstabellen beschreiben die Fallwanderungen zwischen den Entgeltkatalogen aufeinander folgender Jahre. Sie werden mit den Daten gemäß Paragraf 21 KHEntgG des jeweiligen Vorjahres erstellt. Sie stellen damit nicht alle theoretisch denkbaren Konstellationen von Fallwanderungen, sondern nur diejenigen, die tatsächlich in den Daten vorhandenen sind.

Um die Weiterentwicklung des DRG-Systems nachvollziehbar zu machen, erstellt das InEK eine kommentierte Migrationstabelle. Sie legt die Gründe für die jährlichen Umbauten des Fallpauschalenkataloges dar.

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