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Vertrag

MACCS - Telemedizinische Versorgung für transplantierte und nierenkranke Patienten

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V „MACCS - Telemedizinische Versorgung für transplantierte und nierenkranke Patienten“
Stand :
23.10.2020
Inkrafttreten :
16.12.2019
Vertragspartner :
Charité Universitätsmedizin Berlin

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