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Diabetisches Fußsyndrom Sachsen

Ziele des DFS Sachsen

Die Versorgungsstrukturen bei der Behandlungskoordination des diabetischen Fußsyndroms sollen verbessert werden. Dies soll durch die Etablierung von Versorgungsnetzen (Hausarzt und Diabetologische Fußambulanz) erreicht werden. Ziel dabei ist, Versicherte mit einem erhöhten Risiko für das mögliche Auftreten eines Diabetischen Fyßsyndrom (DFS oder pAVK oder diabetische Neuropathie) bzw. mit bestehender Fußläsion frühzeitig zu erkennen und einer speziellen Behandlung und Betreuung zuzuführen, um schwerwiegende Beeinträchtigungen oder eine Amputation (Majoramputation) zu vermeiden.

Möglich wird dies durch die Optimierung der Behandlungsabläufe, durch eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit von Hausarzt und einer diabetologischen Fußambulanz.
Stellt der Hausarzt im Rahmen der DMP-Teilnahme einen Fußstatus fest:

  • Pulsstatus = auffällig und/oder
  • Sensibilitätsprüfung = auffällig und/oder
  • weiteres Risiko für Ulcus = Angabe und/oder
  • Ulcus = oberflächlich/tief und/oder
  • (Wund-)Infektion = ja und/oder
  • früheres DFS (siehe DMP-Dokumentationsdaten)

kann der Versicherte in den Vertrag „DFS Sachsen“ eingeschrieben werden. Jährlich erfolgt durch den Hausarzt eine Risikobewertung entsprechend der hausärztlichen Grunddiagnostik, unter Verwendung des Fuß-Untersuchungsbogens. Dabei erhält der Versicherte den jeweils zutreffenden Fußpass der DDG und  eine Überweisung an eine diabetologische Fußambulanz. Diese erstellt die Behandlungspläne, kontrolliert deren Umsetzung und den Krankheitsverlauf des Fußes.

Durch die enge Zusammenarbeit des Hausarztes mit einer diabetologischen Fußambulanz kann eine bedarfsgerechte Verbesserung der Betreuung von chronisch Kranken erfolgen, unterstützt von einer abgestimmten Arzneimitteltherapie. Schwere Erkrankungsstadien können so vermieden und die Heilungszeit verkürzt werden. Unterstützt wird dies durch eine frühe Überweisung zum Facharzt.

Vorteile für Ärzte

  1. Behandlung der Versicherten im Versorgungsnetz (Hausarzt und Diabetologische Fußambulanz)
  2. qualitativ hochwertige Versorgung (leitliniengerechte Behandlung)
  3. bedarfsgerechte Verbesserung der Betreuung von chronisch Kranken
  4. Vermeidung schwerer Erkrankungsstadien und Verkürzung der Heilungszeit
  5. frühe Überweisung zum Facharzt durch genaue Definition von Schnittstellen und Zuständigkeiten
  6. Wirtschaftlichkeit
  7. gute Praktikabilität: durch Sicherstellung eines Versorgungsnetzes
  8. enge Zusammenarbeit mit für die Versorgung von Diabetikern zertifizierten Orthopädie-Schuhmachern und Schuhtechnikern
  9. Vergütung des organisatorischen (Mehr-)Aufwandes beziehungsweise Koordinations-(Mehr-)Aufwandes von Hausärzten, Diabetologischen Fußambulanzen

Vorteile für Versicherte

  • Erkennen des Risikos für ein Entstehen des Krankheitsbildes „Diabetisches Fußsyndrom“
  • frühzeitiges Erkennen bestehender diabetesbedingter Fußerkrankungen oder Fußwunden
  • Vermeidung schwerer Erkrankungsstadien des Fußes
  • Verkürzung der Heilungszeit durch frühen Behandlungsbeginn
  • Vermeidung von Rezidiven
  • Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
  • koordinierte Zusammenarbeit, zum Beispiel zwischen Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern
  • eine abgestimmte Arzneimitteltherapie 

Region

Freistaat Sachsen

Partner

Hausarzt und Diabetologische Fußambulanz

Vetragsunterlagen zum Diabetischen Fußsyndrom Sachsen

Den aktuellen Vertrag finden Sie auf den Seiten Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung

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