Vertrag für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Der bundesweit gültig Vertrag nach § 125 SGB V regelt die Versorgung mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung.
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Der bundeseinheitliche Vertrag regelt die Einzelheiten der Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Ziel des Vertrages ist es, eine bundesweit einheitliche, qualitativ hochwertige, flächendeckende und für alle Vertragspartner wirtschaftliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.
Inhalt des Vertrages
Die Grundlagen des neuen Vertrages sowie die Vertragspartnerstruktur sind gesetzlich festgelegt (§ 125 SGB V). Darüber hinaus sind insbesondere die Heilmittel-Richtlinien, das Verordnungsmuster (Muster 13 beziehungsweise Muster 9) sowie die Berufsausbildungsgesetze zu berücksichtigen.
Der Vertrag enthält zum Beispiel folgende Inhalte:
- Leistungsbeschreibung inklusive der Regelleistungszeiten,
- Preise (Preisvereinbarungen),
- erforderliche Angaben auf der Verordnung,
- Abrechnungsregelungen,
- Zulassungsvoraussetzungen für die Leistungserbringer,
- Fortbildungsverpflichtungen,
- Anerkenntniserklärung
Übergangsvereinbarung zur telemedizinischen Leistung
Seit dem 1. September 2022 besteht erneut die Möglichkeit telemedizinische Leistungenin der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Die Übergangsvereinbarung legt die Rahmenbedingungen einer Behandlung per Video fest. Diese gilt bis zur Festsetzung der Regelungen durch die Schiedsstelle.
Videobehandlung
Die Behandlung per Video ist in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie möglich. Im Wesentlichen bleiben die Regelungen in der seit 1. September 2022 gültigen Übergangsvereinbarung bestehen.
Weiterführende Informationen
FAQ-Katalog
Der GKV-Spitzenverband gibt mit diesem Katalog Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verordnung von Stimm-, Sprech, Sprach- und Schlucktherapie.