Haftpflichtausgleich für Hebammen mit Geburtshilfe
Der Sicherstellungszuschlag muss beim GKV-Spitzenverband beantragt werden. Dafür sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Formular der Hebamme gemäß der Anlage 1.4 mit ihrer eidesstattlichen Versicherung, dass sämtliche Angaben und Nachweise vollständig und richtig sind
- Nachweis über die Erbringung und Abrechnung einer geburtshilflichen Leistung im jeweiligen Ausgleichszeitraum mit einer gesetzlichen Krankenkasse
- Nachweis des Haftpflichtversicherungsunternehmens über den Versicherungszeitraum als Hebamme mit Geburtshilfe in den beantragten Ausgleichszeiträumen
- Qualitätsnachweis nach § 134a Abs. 1a SGB V
Eine Antragstellung kann zweimal jährlich erfolgen.
Weiterführende Informationen
- VerträgeRahmenvertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
- GKV-SpitzenverbandSicherstellungzuschlag
- AOK Gesundheitspartner-PortalGKV-Antragsportal für Sicherstellungszuschlag und TI-Pauschalen