Krankenbeförderung
Informationen für Krankentransportunternehmen, die AOK-Versicherte befördern: Hinweise zu Fahrkosten, Verträgen, Datenaustausch und Abrechnung

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Informationen für Krankentransportunternehmen, die AOK-Versicherte befördern: Hinweise zu Fahrkosten, Verträgen, Datenaustausch und Abrechnung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für Fahrten, die zusammen mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht notwendig sind.
Die Krankentransportunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln.
Mit dem Elektronischen Zahlungsavis (eAvis) erleichtern die AOKS die Abwicklung des Zahlenverkehrs mit ihren Vertragspartnern.
Die rechtlichen Grundlagen für die Verordnung von Krankenbeförderung sind der § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) des G-BA.
Der Service der AOK informiert teilnehmende Leistungserbringer regelmäßig per E-Mail über Krankenfahrten, die durch die AOK Bayern nachgefragt werden.
Papierannahmestellen für Krankentransporte für nicht qualifizierte Krankentransporte und Fahrdienste sowie sowie für qualifizierte Krankentransporte
Betreiber von Taxi/Mietwagen/Behindertentransportwagen, die für Kunden der AOK Bayern Krankenfahrten übernehmen wollen, können hier Kontakt aufnehmen.
Das OHA-Portal - Das Serviceangebot der AOK ermöglicht es Leistungserbringern, den Befreiungsstatus unserer Versicherten online zu prüfen.
Der Online-Kurs mit Informationen zur Verordnung einer Krankenbeförderung wurde aktualisiert.
Die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten.
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