Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 09 und 15
Übersicht über diese Vertragsabsicht
Veröffentlichung:
12.06.2025
Angebotsfrist :
18.07.2025
Vertragsgegenstand :
Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 09 und 15 (ausgewählte Produktuntergruppen/-arten der Elektrostimulationsgeräte sowie Elektrische Messsysteme zur Beckenboden-Muskelaktivität)
Auftraggeber :
AO Baden-Württemberg, Unternehmensbereich Versorgungsgestaltung
Die AOK Baden-Württemberg hat die Absicht, einen neuen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 09 und 15 (ausgewählte Produktuntergruppen/-arten der Elektrostimulationsgeräte sowie Elektrische Messsysteme zur Beckenboden-Muskelaktivität) zu schließen:
09.30.01
Monophasische Elektrotherapiegeräte bei Hautfunktionsstörungen
09.37.02.2
Biphasische EMG-getriggerte Muskelstimulationsgeräte mit Therapiespeicher
09.37.03
Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz
09.37.04
Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES)
15.25.19.2
Elektrische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität)
Vertragsgegenstand ist die mehrkostenfreie Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg nach § 33 i.V.m. § 127 Abs. 1 SGB V mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 09 und 15 (ausgewählte Produktuntergruppen der Elektrostimulationsgeräte sowie Elektrische Messsysteme zur Beckenboden-Muskelaktivität) entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung und aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen.
Wenn Sie als Leistungserbringer oder Verband Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte die Interessensbekundung vollständig ausgefüllt bis zum 11.07.2025 an die: