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Neues Zweitmeinungsverfahren für geplante operative Herzklappeneingriffe

AOK PLUS erweitert Zweitmeinungsverfahren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit der ZM-RL den Auftrag des Gesetzgebers zur Schaffung einer ärztlichen Zweitmeinung im Rahmen der Regelversorgung bislang lediglich für die Leistungsbereiche Tonsillektomie bzw. Tonsillotomie und Hysterektomie umgesetzt. Perspektivisch kommt die geplante Schulterarthroskopie hinzu.

Die AOK PLUS hat deshalb ein eigenes Zweitmeinungsverfahren etabliert, das momentan die Leistungsbereiche Endoprothetik und Onkologie sowie die Indikation Wirbelsäulenoperation umfasst. Seit dem 1. Februar 2020 wird das Zweitmeinungsverfahren der AOK PLUS um den Leistungsbereich "ärztliche Zweitmeinung bei geplanten operativen Herzklappeneingriffen" erweitert. Das Verfahren soll Versicherte bei der Entscheidungsfindung unterstützen beziehungsweise eventuelle Therapiealternativen aufzeigen.

Niedergelassenen Fachärzten bietet sich damit die Möglichkeit, ihre Patienten für die weitere umfangreiche Feindiagnostik auf einen unabhängigen und renommierten Kollegen hinzuweisen. Mit Herrn Prof. Dr. med. Andreas Hagendorff vom Universitätsklinikum Leipzig steht dafür ein bundesweit anerkannter Experte auf dem Fachgebiet der Kardiologie, speziell in der bildgebenden kardialen Diagnostik, zur Verfügung. Bei der ärztlichen Zweitmeinung geht es nicht um eine Kontrolle des erstbehandelnden Arztes, sondern vielmehr um eine umfassende Analyse zum Wohl der Patienten nach dem Motto: Vier Augen sehen mehr als zwei. Das Angebot gemäß den dazu bestehenden vertraglichen Regelungen ist für Versicherte der AOK PLUS kostenfrei.

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