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Vertrag

Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Stand:
15.02.2022
Inkrafttreten:
15.02.2022
Vertragspartner:
AOK Sachsen-Anhalt, Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt

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