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Frühförderung

Ziel des Rahmenvertrages ist es, die medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen der Interdisziplinären Frühförderstellen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder als Komplexleistung zu gewährleisten.

Informationen für: AOK Bayern

Rahmenvertrag

Die Vertragspartner haben mit dem Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern (RV IFS) die Ausgestaltung, Umsetzung und Finanzierung des Leistungsangebotes der Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern geregelt.

Dokumente zum Download der AOK Bayern

Zuschüsse für den Bereich der interdisziplinären Frühfördereinrichtungen

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets ist das SodEG über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag verabschiedet worden. Mit dem Sozialschutz-Paket II wurde der Geltungsbereich des SodEG für die Leistungsträger der Gesetzlichen Krankenversicherung erweitert, soweit diese Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung erbringen.

Somit können Frühfördereinrichtungen rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 bis 31. März 2021 einmalig einen Antrag bei uns stellen. Näheres zur Antragstellung finden Sie in den überarbeiteten Bestimmungen zur Ermittlung der von den Leistungsträgern nach dem SGBV zu leistenden Zuschüsse im Bereich der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung. Auch der Antrag wurde aktualisiert.

Informationen zum Antrag und Antragsstellung

  • Der Antrag auf die Zuschüsse kann rückwirkend ab 01.01.2021 und bis zum 31.03.2021 (Eingang des Antrages) gestellt werden.
  • Der Antrag ist grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Bitte füllen Sie den Antrag online aus, drucken diesen aus, unterzeichnen auf Seite 6 und scannen alle Seiten ein und senden diese an covid19.bayern-fruehfoerderung@by.aok.de.
  • Anderweitige oder formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt nach dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 23.06.2020 und den Bestimmungen.
  • Der Betrag der Zuschüsse wird ausschließlich auf die bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE-IK) hinterlegte Bankverbindung überwiesen. Bitte überprüfen Sie diese auf Ihre Aktualität.
  • Von telefonischen und schriftlichen Anfragen nehmen Sie bitte Abstand. Eine Übersicht der häufigsten Fragen und dazugehörigen Antworten finden Sie im FAQ-Katalog.

Die Zuschüsse werden aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.

Dabei wird davon ausgegangen, dass Frühförderstellen auch andere Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen sowie das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen und deshalb als vorrangige Leistungen in Abzug gebracht werden. 

Übersteigen die tatsächlichen Einnahmen den Zuschussbetrag, so muss der Differenzbetrag an die AOK Bayern zurückerstattet und anschließend an das BAS zurückgeführt werden. Hierzu kommen wir auf Sie zu.

Ansprechpartner:  covid19.bayern-fruehfoerderung@by.aok.de

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