Pneumologie
Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebieten der Pneumologie in Baden-Württemberg gemäß § 140a SGB V
Vertragsdokumente
Ziel der Vertragspartner ist es, eine qualitativ hochwertige pneumologische Versorgung in Baden-Württemberg dauerhaft sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Hausärzten, die am AOK-HausarztProgramm teilnehmen, und den Pneumologen zu optimieren.
Der Vertrag richtet sich an Versicherte der AOK Baden-Württemberg mit pneumologischen Erkrankungen, die einer fachärztlichen Behandlung bedürfen und bereits in das AOK-HausarztProgramm eingeschrieben sind. Um die Qualität der Versorgung zu steigern, wollen die Vertragspartner die Gesundheitskompetenz der Betroffenen nachhaltig stärken und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Haus- und Lungenfachärzten fördern.