Kardiologie
Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg (gemäß § 73 c SGB V - alte Fassung)
Vertragsdokumente
Um die Versorgung AOK-versicherter Herz-Kreislauf-Patienten zu verbessern, hat die AOK Baden-Württemberg 2009 einen Facharztvertrag im Fachgebiet der Kardiologie mit MEDI Baden-Württemberg, dem Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) und dem Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten e.V. (BNFI) geschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist dem Vertrag auch die Bosch BKK beigetreten.
Der Vertrag richtet sich an Versicherte der AOK Baden-Württemberg mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die einer fachärztlichen Behandlung bedürfen und bereits in das AOK-HausarztProgramm eingeschrieben sind.