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Die coronabedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege wurden durch den Pflege-Rettungsschirm finanziert und entlasteten somit zugelassene Pflegeeinrichtungen. Teile des Rettungsschirmes für die Pflege sind Ende Juni 2022 ausgelaufen.
Pflege-Rettungsschirm
Der Pflege-Rettungsschirm ist teilweise am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Die Regelungen zur Meldung von wesentlichen Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der pflegerischen Vorsorgen (§ 150 Abs. 1 SGB XI) sind noch bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Auch die Sonderreglungen zum Pflegeunterstützungsgeld wurde bis zum 30.04.2023 verlängert.
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