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Entlassmanagement in der stationären Rehabilitation
Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen haben im Rahmen des Entlassmanagements das Recht ambulante Leistungen zu verordnen, um die Anschlussversorgung des Patienten zu garantieren. Für die Notwendigkeit der Maßnahmen ist der individuelle Bedarf des Patienten entscheidend.
Entlassmanagement
Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, für Patienten und Rehabilitanden nach einem stationären Aufenthalt ein Entlassmanagement zu organisieren. Der Rahmenvertrag Entlassmanagment Reha, der am 01.02.2019 in Kraft getreten ist, regelt das Zusammenspiel von Leistungserbringern und Kranken- beziehungsweise Pflegekassen.
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