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Gesetzliche und vertragliche Qualitätsanforderungen
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung überprüfen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die gesetzlichen und vertraglichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Das können Regelprüfungen, Anlassprüfungen oder Wiederholungsprüfungen sein. Die Regelprüfung umfasst die Bewertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Sie beinhaltet im ambulanten Bereich auch die Abrechnung der genannten Leistungen. Bei der Anlassprüfung liegt der Schwerpunkt auf der Ergebnisqualität. Und bei der Wiederholungsprüfung wird nachgeprüft, ob der ambulante Pflegedienst oder die stationäre Pflegeeinrichtung die zuvor festgestellten Qualitätsmängel beseitigt hat.
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