Fachportal für Leistungserbringer

Anerkannte Weiterbildungsträger und -stätten in der Physiotherapie

Für die Qualitätssicherung dürfen die besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie nur von entsprechend weitergebildeten Leistungserbringer durchgeführt und abgerechnet werden. Die Leistungserbringung ist daher erst möglich, nachdem der Behandler, die fest definierten besondere Qualifikation erworben hat.

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten