Fachportal für Leistungserbringer

Externe Qualitätsprüfung

Ein weiterer fester Bestandteil der Qualitätsdarstellung sind auch die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beziehungsweise des Prüfdienstes der Privaten Krankenversicherung (PKV). Zusätzlich bekommt die Prüfung auch einen beratungsorientierten Ansatz.

Fester Bestandteil der Qualitätsdarstellung

Die externe Qualitätsprüfung für die vollstationäre Pflege bezieht sich auf insgesamt sechs Bereiche. Dabei werden mehrere bewertungsrelevante und darstellungsrelevante Qualitätsaspekte geprüft.

  Bereich Beispiel
1. Mobilität und Selbstversorgung Mobilität, Ernährung, Kontinenz, Körperpflege
2. Unterstützung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen Schmerzmanagement, Wundversorgung
3. Gestaltung des Alltagslebens und Förderung sozialer Kontakte Kommunikation, Tagesstrukturierung
4. Besonderer Bedarf Pflegeüberleitung, herausforderndes Verhalten
5. Übergreifende Aspekte Hygiene, Hilfsmittel
6. Einrichtungsinterne Organisation und internes Qualitätsmanagement  

Bewohnerbezogene Aspekte werden stärker betont, wohingegen Strukturkriterien in den Hintergrund treten. Außerdem zielen die Bewertungsfragen nun darauf ab, ob für den Bewohner negative Folgen oder Risiken entstanden sind. Als negative Folgen ist beispielsweise definiert, wenn der Bewohner eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die durch das Handeln eines Mitarbeiters entstanden ist.

Vierstufige Bewertung

Die zuständige Prüfstelle begutachtet die Versorgungssituation der Bewohner anhand einer vierstufigen Bewertung von „A - Keine Auffälligkeiten oder Defizite“ bis zu „D – Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner“.

Das Fachgespräch mit den Mitarbeitern der Einrichtung wird im neuen Prüfverfahren stark aufgewertet. Außerdem erfolgt durch die externe Prüfung auch eine Plausibilitätskontrolle der Ergebniserfassung bei einer Stichprobe von sechs Bewohnern.

Einzelheiten dazu enthalten die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018. Diese treten am 1. November 2019 in Kraft.

Weiterführende Informationen

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten