Rechtliche Grundlagen von Rabattverträgen
Die Rabatte mit pharmazeutischen Unternehmen sind im Sozialgesetzbuch § 130a SGB V geregelt.
Medikamente, die Teil eines Rabattvertrags sind, sind für Versicherte ohne Mehrkosten verfügbar. Diese Regelung betrifft Arzneimittel, deren Preise über dem Festbetrag liegen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch, § 130a SGB V.
Durch einen Arzneimittelrabattvertrag räumt der pharmazeutische Hersteller eines Arzneimittels einer Krankenkasse einen Preisnachlass ein. Was bedeutet das in der Praxis? Wenn der Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament vermerkt, erhält der Patient in der Apotheke stattdessen ein wirkstoffgleiches Medikament eines Vertragspartners. Dabei muss das Arzneimittel nicht nur über den gleichen Wirkstoff, sondern auch über die gleiche Arzneiform, Dosierung und Packungsgröße verfügen.
Liste aller lieferbaren Präparate der AOK-Vertragspartner
- Zur Datenbank Datenbank Arzneimittel-Rabattverträge
Regionale Informationen anzeigen
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
-
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Sachsen-Anhalt
-
AOK Nordost
-
AOK PLUS
-
AOK NordWest
-
AOK Rheinland/Hamburg
-
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Arzneimittelrabattverträge der AOK
Die Arzneimittelrabattverträge der AOK betreffen hauptsächlich Generika. Die AOK-Verträge decken zwei Drittel des Generikamarktes ab und umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten generischen Wirkstoffe. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle AOK-Arzneimittelrabattverträge.
Übersicht der laufenden AOK-Vertragstranchen
Seit dem 1. Februar 2024 gilt die 28. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge. Die Vertragslaufzeit endet am 31. Januar 2026.
Das PDF Erfolgsmodell AOK-Arzneimittelrabattverträge enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie die Wirkstoffe und Vertragspartner der derzeit laufenden Verträge AOK 26 bis AOK 28.
Details zu den laufenden AOK-Vertragstranchen
Laufzeit: 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2026
Verträge über 101 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 104 Fachlosen (26 im Mehrpartnermodell vergeben)
50 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften
AOK-Umsatzvolumen: 2,3 Milliarden Euro pro Jahr
Laufzeit: 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2025
Verträge über 119 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 120 Fachlosen (37 im Mehrpartnermodell vergeben)
40 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften beteiligt
AOK-Umsatzvolumen: 2,4 Milliarden Euro pro Jahr
Laufzeit: 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024
Verträge über 55 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 56 Fachlosen (13 im Mehrpartnermodell vergeben)
38 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften
AOK-Umsatzvolumen: 1,0 Milliarden Euro pro Jahr
Hintergrundinformationen
Informationen zum Ausschreibungsverfahren der AOK
Die AOK schreibt die Arzneimittelrabattverträge regional aus. Die Zahl der Ausschreibungsregionen wurde nach und nach erhöht. Aktuell gibt es acht Gebietslose. Je Wirkstoff und Gebietslos erhält ein Hersteller exklusiv den Zuschlag.
Das AOK-Ausschreibungsverfahren hat sich als besonders mittelstandsfreundlich erwiesen. Kleine und mittlere Unternehmen haben gute Chancen auf einen regionalen Zuschlag und erhalten Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die AOK-Gemeinschaft ist Vorreiter bei der europaweiten Ausschreibung der Rabattverträge für Generika. Sie hat ihr Verfahren vor den Vergabekammern und Sozialgerichten erfolgreich gegen teils erheblichen Widerstand einzelner Pharmaunternehmen durchgesetzt.
Zuletzt hat der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das AOK-Ausschreibungsverfahren bestätigt. Die Entscheidung des obersten zuständigen Zivilgerichts Anfang Mai 2011 war besonders wichtig, weil nach einer Gesetzesänderung seit Januar 2011 nicht mehr die Sozialgerichte, sondern die Zivilgerichte für einzelne Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaherstellern und anderen Leistungserbringern zuständig sind.
Patienteninformation zu den Arzneimittelrabattverträgen
Die Rabattverträge ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Insbesondere für chronisch Kranke sorgen die AOK-Rabattverträge für mehr Kontinuität in der Medikamentenversorgung. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK belegt, dass 80 Prozent der AOK-Versicherten dauerhaft ein Medikament erhalten – zehn Prozent mehr als vor Einführung der Rabattverträge. Dadurch nimmt die Therapietreue zu.
Mehr dazu steht in den Patienteninformationen zum Thema, die außerdem auf Englisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch und Arabisch veröffentlicht sind:
Infoblatt Rabattverträge (Stand: 2016)
Infoblatt Rabattverträge (Arabisch)
Infoblatt Rabattverträge (Englisch)
Infoblatt Rabattverträge (Russisch)
Infoblatt Rabattverträge (Spanisch)
Infoblatt Rabattverträge (Türkisch)
Infoblatt Rabattverträge (Vietnamesisch)
Archiv: Informationen zu den nicht mehr gültigen Vertragstranchen
Weiterführende Informationen
- Arzneimittelrabattverträge: Worum geht es? Arzneimittelrabattverträge seit 2007