Arzneimittelrabattverträge: Worum geht es?
Krankenkassen können mit den Herstellern von Arzneimitteln Arzneimittelrabattverträge abschließen. Medikamente, deren Preise über dem Festbetrag liegen, die aber Teil eines Rabattvertrags sind, sind für Versicherte ohne Mehrkosten verfügbar. Dies ist jedoch losgelöst von einer möglichen Zuzahlungsverpflichtung.
Rechtliche Grundlagen von Rabattverträgen
Die Rabatte mit pharmazeutischen Unternehmen sind im Sozialgesetzbuch § 130a SGB V geregelt.
Medikamente, die Teil eines Rabattvertrags sind, sind für Versicherte ohne Mehrkosten verfügbar. Diese Regelung betrifft Arzneimittel, deren Preise über dem Festbetrag liegen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch, § 130a SGB V.
Durch einen Arzneimittelrabattvertrag räumt der pharmazeutische Hersteller eines Arzneimittels einer Krankenkasse einen Preisnachlass ein. Was bedeutet das in der Praxis? Wenn der Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament vermerkt, erhält der Patient in der Apotheke stattdessen ein wirkstoffgleiches Medikament eines Vertragspartners. Dabei muss das Arzneimittel nicht nur über den gleichen Wirkstoff, sondern auch über die gleiche Arzneiform, Dosierung und Packungsgröße verfügen.
Liste aller lieferbaren Präparate der AOK-Vertragspartner
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Arzneimittelrabattverträge der AOK
Die Arzneimittelrabattverträge der AOK betreffen hauptsächlich Generika. Die AOK-Verträge decken zwei Drittel des Generikamarktes ab und umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten generischen Wirkstoffe. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle AOK-Arzneimittelrabattverträge.
23. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge
Seit dem 1. Oktober 2020 gilt die 23. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge (Tranche AOK XXIII). Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Oktober 2020 und endet am 30. September 2022.
Die 23. Tranche umfasst Verträge über 57 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 58 Fachlosen. Davon wurden acht im Mehrpartnermodell vergeben. Insgesamt sind 34 Pharmaunternehmen und Bietergemeinschaften als Partner beteiligt.
Die neuen Verträge decken ein AOK-Umsatzvolumen von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr ab (Apothekenverkaufspreis).
Weiterhin gültige Verträge
22. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge
Seit dem 1. April 2020 gilt die 22. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge (Tranche AOK XXII). Die Vertragslaufzeit endet am 31. Januar 2022.
Die 22. Tranche umfasst insgesamt 111 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 114 Fachlosen. Insgesamt sind 51 Pharmaunternehmen und Bietergemeinschaften als Partner beteiligt. 21 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen wurden bei dieser Ausschreibung im Drei-Partner-Modell vergeben. 90 Wirkstoffe und -kombinationen werden exklusiv durch einzelne Unternehmen geliefert. Besonders umsatzstarke Wirkstoffe und -Kombinationen sind der Magensäurehemmer Pantoprazol sowie die Schmerzmittel Fentanyl und Hydromorphon-Hydrochlorid. Erstmals unter Vertrag genommen wurden mit der neuen Tranche die Wirkstoffe Agomelatin zur Behandlung bei Depression, das HIV-Präparat Darunavir, die Cholesterinsenker Ezetimib und Ezetimib+Simvastatin, der Thrombosehemmer Prasugrel und die Wirkstoffkombination Olmesartan+Amlodipin (Blutdrucksenker).
Diese Verträge decken ein AOK-Umsatzvolumen von rund 2,2 Milliarden Euro pro Jahr ab (Apothekenverkaufspreis).
21. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge
Die AOK-Gemeinschaft hat am 31. Mai 2019 die Zuschläge für die 21. Tranche der bundesweiten Arzneimittelrabattverträge bekannt gegeben. Die Vertragslaufzeit begann am 1. Juni 2019 und endet am 31. Mai 2021.
Die Tranche beinhaltet 117 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 118 Fachlosen. Vertragspartner der Tranche 21 sind 35 Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften. 20 Fachlose wurden im Mehrpartnermodell vergeben. Dazu zählen der Magensäurehemmer Omeprazol, der Cholesterinsenker Simvastatin, die Schmerzmittel Diclofenac und Tramadol sowie mehrere Blutdrucksenker. Die neuen Verträge decken ein jährliches Umsatzvolumen bei allen AOKs von rund 2,3 Milliarden Euro ab (Apothekenverkaufspreis).
Die Tranche ersetzt auslaufende Verträge, beinhaltet aber auch Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die zum ersten Mal ausgeschrieben wurden.
Hintergrundinformationen
Informationen zum Ausschreibungsverfahren der AOK
Die AOK schreibt die Arzneimittelrabattverträge regional aus. Die Zahl der Ausschreibungsregionen wurde nach und nach erhöht. Aktuell gibt es acht Gebietslose. Je Wirkstoff und Gebietslos erhält ein Hersteller exklusiv den Zuschlag.
Das AOK-Ausschreibungsverfahren hat sich als besonders mittelstandsfreundlich erwiesen. Kleine und mittlere Unternehmen haben gute Chancen auf einen regionalen Zuschlag und erhalten Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit.

Die AOK-Gemeinschaft ist Vorreiter bei der europaweiten Ausschreibung der Rabattverträge für Generika. Sie hat ihr Verfahren vor den Vergabekammern und Sozialgerichten erfolgreich gegen teils erheblichen Widerstand einzelner Pharmaunternehmen durchgesetzt.
Zuletzt hat der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das AOK-Ausschreibungsverfahren bestätigt. Die Entscheidung des obersten zuständigen Zivilgerichts Anfang Mai 2011 war besonders wichtig, weil nach einer Gesetzesänderung seit Januar 2011 nicht mehr die Sozialgerichte, sondern die Zivilgerichte für einzelne Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaherstellern und anderen Leistungserbringern zuständig sind.
Häufig gestellte Fragen zu den Rabattverträgen (FAQ)
Warum gibt es Arzneimittelrabattverträge? Für welche Medikamente gibt es Rabattverträge? Muss der Arzt ein Rabattarzneimittel verordnen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Interessierte jetzt in der PDF-Übersicht „Erfolgsmodell AOK-Arzneimittelrabattverträge“, die hier zum Herunterladen bereitsteht:
FAQ zu den Rabattverträgen (Stand: April 2020)
Die Rabattverträge ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Insbesondere für chronisch Kranke sorgen die AOK-Rabattverträge für mehr Kontinuität in der Medikamentenversorgung. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK belegt, dass 80 Prozent der AOK-Versicherten dauerhaft ein Medikament erhalten – zehn Prozent mehr als vor Einführung der Rabattverträge. Dadurch nimmt die Therapietreue zu.
Mehr dazu steht in den Patienteninformationen zum Thema, die außerdem auf Englisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch und Arabisch veröffentlicht sind:
Infoblatt Rabattverträge (Stand: 2016)
Infoblatt Rabattverträge (Arabisch)
Infoblatt Rabattverträge (Englisch)
Infoblatt Rabattverträge (Russisch)
Infoblatt Rabattverträge (Spanisch)
Infoblatt Rabattverträge (Türkisch)
Infoblatt Rabattverträge (Vietnamesisch)