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Vertrag

HZV-Vertrag AOK Baden-Württemberg

Grundlagen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg gemäß § 73 b SGB V idF. des GKV-WSG
Stand:
18.03.2022
Inkrafttreten:
08.05.2008
Vertragspartner:
AOK Baden-Württemberg, HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft Aktiengesellschaft, MEDIVERBUND Aktiengesellschaft, Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg, MEDI Baden-Württemberg, BVKJ Service GmbH

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg

Textliche Anpassung in rot: „Die vertraglichen Grundlagen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg finden Sie in den folgenden Dateien (nicht barrierefrei).

Alle aktuellen AOK Vertragsunterlagen und vertragsübergreifende Formulare finden Sie beim Hausärzteverband Baden-Württemberg

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

Unterstützung bei der Umsetzung des AOK-HausarztProgramms vor Ort:

Die AOK Baden-Württemberg bietet den am Programm teilnehmenden Ärzten an, sie bei der Umsetzung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) aktiv - gerne auch direkt vor Ort - zu unterstützen, um anstehende Fragen und Probleme schnell und unbürokratisch zu klären.

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