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Vertrag HZV-Vertrag AOK Baden-Württemberg

Grundlagen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg

Übersicht über diesen Vertrag

Vertragstitel (vollständig): Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg gemäß § 73 b SGB V idF. des GKV-WSG
Stand: 18.03.2022
Inkrafttreten: 08.05.2008
Vertragspartner: AOK Baden-Württemberg, HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft Aktiengesellschaft, MEDIVERBUND Aktiengesellschaft, Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg, MEDI Baden-Württemberg, BVKJ Service GmbH