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Zuzahlungsbefreiung digital nachweisen

AOK-Versicherte, die von den Zuzahlungen befreit sind, können ihren Befreiungsstatus seit Februar 2022 über ihre Meine AOK-App nachweisen.

App "Meine AOK" (Symbolbild)
AOK-Gemeinschaft

Befreiungsnachweis am Smartphone

Für Mitarbeitende etwa in Apotheken, Krankenhäusern oder Physiotherapiepraxen heißt das: AOK-Versicherte können ihre Zuzahlungsbefreiung digital auf dem Smartphone-Display anzeigen. Wichtig ist: Der digitale Befreiungsnachweis besitzt die gleiche Gültigkeit, wie der bekannte Nachweis in Papierform. 

Das heißt: Öffnen Versicherte die Meine AOK-App und zeigen den digitalen Befreiungsausweis, so haben Leistungserbringer denselben Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, wie bei der analogen Version.

AOK-Versicherte finden die digitale Zuzahlungsbefreiung in ihrer Meine AOK-App, sobald im AOK-System die Informationen über eine Befreiung hinterlegt ist. Aktuell nutzen knapp 1,7 Millionen User die App der AOK-Gemeinschaft (Stand: 4. Juni 2022).

Wie sieht der digitale Befreiungsnachweis aus?

Für viele Leistungen sieht der Gesetzgeber Zuzahlungen der Patienten vor. Dafür gibt es allerdings eine Belastungsgrenze: Maximal zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen können für Zuzahlungen herangezogen werden. Eine genaue Übersicht sowie einen Rechner zum Ermitteln der Belastungsgrenze bietet das Versichertenportal der AOK an.

Zuzahlungsbefreiung, Screenshot der App: Meine AOK

Versicherte können ihre Zuzahlungsbefreiung gegenüber allen Leistungserbringern digital anzeigen, bei denen grundsätzlich eine Zuzahlung möglich ist. Eine Zuzahlung - und damit auch eine Befreiung - kann in diesen Bereichen erfolgen:

  • ambulante Badekuren
  • Anschlussheilbehandlung
  • Arzneimittel
  • Fahrkosten
  • Haushaltshilfe
  • Häusliche Krankenpflege
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Krankenhausbehandlung
  • Soziotherapie
  • Stationäre Kuren (Vorsorge und Reha), ambulante Rehabilitationen

Am grundsätzlichen System der Zuzahlungen ändert sich durch den Nachweis per App nichts. Bei Versicherten die nicht von der Zuzahlung befreit sind, wird der Nachweis auch nicht in der Meine AOK-App angezeigt.

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