Fachportal für Leistungserbringer

Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme

Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme für Krankenhäuser müssen besondere Anforderungen erfüllen, damit sie zur Sicherheit der Patienten beitragen. Die konkreten Vorgaben hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt.

Zurück zu "Krankenhaus"

Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen

In vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen wie in Krankenhäusern gelten präzise Vorgaben zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den entsprechenden Richtlinien festgelegt, dass die Systeme Elemente zur Analyse, Bewertung, Bewältigung und Überwachung von Risiken enthalten müssen. Auch Schulungen der Beteiligten zählen zu den Mindeststandards. Die Meldesysteme sollen zudem für Mitarbeiter in Praxen und Kliniken niederschwellig zugänglich sein. Meldungen müssen freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen können. Der Auftrag für diesen Beschluss ging auf das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück. 

Weiterführende Informationen

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten