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Vertrag für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Seit Mitte März 2021 ist der Vertrag nach § 125 SGB V für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie in Kraft. Der Vertrag ist bundesweit gültig und löst alle bisherigen Rahmenverträge auf Landesebene sowie die bundeseinheitlichen Höchstpreise ab.

Preise gelten ab Januar 2021

Seit dem 16. März 2021 gilt der neue bundeseinheitliche Vertrag über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung. Dieser ersetzt alle bisherigen Verträge zwischen den Krankenkassen beziehungsweise den Verbänden der Krankenkassen und den jeweiligen Heilmittelverbänden auf Landesebene. Die vereinbarten Preise gelten hingegen rückwirkend für alle noch nicht abgerechneten Leistungen ab dem 1. Januar 2021.

Die seit Juli 2019 bestehenden Bundespreise werden durch die Preisvereinbarungen im neuen Vertrag abgelöst.

Videobehandlung

Die Behandlung per Video ist in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie möglich. Im Wesentlichen bleiben die Regelungen in der seit 1. September 2022 gültigen Übergangsvereinbarung bestehen.

Übergangsvereinbarung zur telemedizinischen Leistung

Seit dem 1. September 2022 besteht erneut die Möglichkeit telemedizinische Leistungenin der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Die Übergangsvereinbarung legt die Rahmenbedingungen einer Behandlung per Video fest. Diese gilt bis zur Festsetzung der Regelungen durch die Schiedsstelle.

Anerkennung des Vertrages

Damit die Zulassung weiter gilt, müssen alle bereits zugelassenen Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeuten den neuen bundeseinheitlichen Vertrag schriftlich anerkennen. Dazu kann die Anerkenntniserklärung (siehe Anlage 6) genutzt werden.

Weiterführende Informationen

Inhalt des Vertrages

Die Grundlagen des neuen Vertrages sowie die Vertragspartnerstruktur sind gesetzlich festgelegt (§ 125 SGB V). Darüber hinaus sind insbesondere die Heilmittel-Richtlinien, das Verordnungsmuster (Muster 13 beziehungsweise Muster 9) sowie die Berufsausbildungsgesetze zu berücksichtigen.

Der Vertrag enthält zum Beispiel folgende Inhalte:

  • Leistungsbeschreibung inklusive der Regelleistungszeiten,
  • Preise (Preisvereinbarungen),
  • erforderliche Angaben auf der Verordnung,
  • Abrechnungsregelungen,
  • Zulassungsvoraussetzungen für die Leistungserbringer,
  • Fortbildungsverpflichtungen,
  • Anerkenntniserklärung

FAQ-Katalog

Der GKV-Spitzenverband gibt mit diesem Katalog Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verordnung von Stimm-, Sprech, Sprach- und Schlucktherapie. 

Ehemaliger Vertrag

Weiterführende Informationen