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Verfügt ein Podologe über bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, kann der Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Zulassung ist bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu beantragen.
Zudem benötigt jeder zugelassene Podologe ein Institutionskennzeichen (IK).
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