Fachportal für Leistungserbringer

Abrechnung von Häuslicher Krankenpflege

Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V wird mittels elektronischer Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern abgerechnet.

Abrechnung und Datenaustausch bei Häuslicher Krankenpflege

Leistungserbringer von Häuslicher Krankenpflege rechnen ihre Aufwendungen nach § 302 Abs. 2 SGB V mit den Krankenkassen ab. Die Abrechnung erfolgt mittels elektronischem Datenaustausch. Die Einzelheiten zum Inhalt und der Form des Abrechnungsverfahrens für die häusliche Krankenpflege beinhaltet die Richtlinie der Spitzenverbände der Krankenkassen

Regionale Informationen anzeigen

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten