Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. einen Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V sowie § 78 SGB XI über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Rehabilitationshilfsmitteln in Verbindung mit einer Vergütungsvereinbarung für diese Produktgruppe geschlossen. Diese Vereinbarung löst alle hier veröffentlichten produktgruppenspezifischen Verträge ab dem 1. Oktober 2023 ab.
Abgelöste Weitergeltungsvereinbarung: Der Vertrag über Versorgungspauschalen für die Produktart 18.46.02.0 „Toilettenrollstühle“ wurde zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V., der CURA-SAN GmbH und der EGROH eG wurden nochmals Weitergeltungsvereinbarungen mit angepassten Konditionen ab dem 1. Oktober 2022 geschlossen. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels. Die Konditionen gelten auch für alle weiteren Verbände und Leistungserbringer, soweit sie diesem Vertrag beigetreten sind oder beitreten.