Übergangsregelung bis Oktober 2023
Eine Übergangsregelung sah vor, dass Verordnungen von Leistungen der AKI nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege bis einschließlich 30. Oktober 2023 möglich war. Jetzt ist das Formular 62B zu nutzen.
Richtlinie des G-BA über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege wird neu aufgestellt. Der G-BA hatte im November 2021 eine neue „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege" (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL) verabschiedet. Diese ist zum 1. Januar 2023 in Kraft geteten. Damit wird die außerklinische Intensivpflege aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herausgelöst. Ursprünglich sollten Verordnungen ab Januar 2023 ausschließlich nach den Regelungen der neuen Richtlinie erfolgen.
Dokumente zum Download
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
-
AOK Nordost
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
-
AOK NordWest
- Schleswig-Holstein
- Westfalen-Lippe
-
AOK PLUS
- Sachsen
- Thüringen
-
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
-
AOK Rheinland/Hamburg
- Hamburg
- Rheinland
- AOK Sachsen-Anhalt