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Vertrag

Vertrag PG 37 (Brustprothesen)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Verträge gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 37 (Brustprothesen)
Stand:
08.08.2022
Inkrafttreten:
01.07.2022
Vertragspartner:
Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V., EGROH Service GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH

Hinweise zum Vertrag

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 1. Juli 2022 für die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 37 (Brustprothesen) produktgruppenspezifische Verträge (AC/TK 15 01 537, AC/TK 15 01 E37, 15 01 F37) auf der Grundlage von § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Verträge ist das Verordnungsdatum.

Für den Versorgungsbereich der Brustprothesen werden die Regelungen und Konditionen der Übergangsvereinbarung vom 1. Juli 2021 aus dem Vertrag über „nicht-wiedereinsetzbare Hilfsmittel“ (NWE-Vertrag) (AC/TK 15 01 100) zum 30. Juni 2022 ungültig!

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