Anträge an zuständige Pflegekassen
Die Landesverbände der Pflegekassen sowie die Ersatzkassen legen die jeweils zuständige Pflegekasse für die Durchführung des Verfahrens fest.
Eine Liste der zuständigen Pflegekassen, sortiert nach Bundesländern, hat der GKV-Spitzenverband veröffentlicht.
- GKV-Spitzenverband Liste der zuständigen Pflegekassen für die Auszahlung der Ergänzungshilfen