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Wo sind die Ergänzungshilfen zu beantragen?

Die Anträge sind auf der Landesebene, bei einer von den Landesverbänden der Pflegekassen zu benennenden Kasse, zu stellen.

Anträge an zuständige Pflegekassen

Die Landesverbände der Pflegekassen sowie die Ersatzkassen legen die jeweils zuständige Pflegekasse für die Durchführung des Verfahrens fest.

Eine Liste der zuständigen Pflegekassen, sortiert nach Bundesländern, hat der GKV-Spitzenverband veröffentlicht.