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Was sind Ergänzungshilfen?

Bundesregierung richtet Hilfsprogramm ein

Aufgrund der deutlich ansteigenden Energieträgerpreise wurde zur Aufrechterhaltung der stark gefährdeten Funktionsfähigkeit insbesondere von stationären Pflegeeinrichtungen von der Bundesregierung festgelegt, Mittel in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro für ein Hilfsprogramm für diese genannten Einrichtungen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung zu stellen.

Die dafür vorgenommene gesetzliche Neuregelung im § 154 SGB XI ermöglicht es nun den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen infolge des Anstiegs der Gas-, Fernwärme- und Strompreise hierfür aus diesem Fond Ergänzungshilfen zu erhalten.