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Jahresabrechnung

Spitzabrechnung vornehmen

Hat die Pflegeeinrichtung mit dem jeweiligen Energieversorger die Zahlung von monatlichen abschlägigen Vorauszahlungen vereinbart oder sind die Energiekosten in der zu zahlenden Bruttomiete enthalten, ist zum einrichtungsindividuellen Zeitpunkt der Jahresabrechnung des Energieversorgers eine Spitzabrechnung seitens der zuständigen Pflegekasse vorzunehmen. Hierzu ist die Pflegeeinrichtung verpflichtet, bei Vorliegen der Jahresabrechnung diese unverzüglich und unter Verwendung des Antragsformulars der zuständigen Pflegekasse vorzulegen. Die Pflegekasse stellt die für den Anspruchszeitraum von ihr gewährte Ergänzungshilfe den in der Jahresabrechnung des Energieversorgers zugrunde gelegten Kosten gegenüber.

Bei Vorlage der Jahresrechnung unter Verwendung des Antragsformulars ist ein monatlicher Durchschnittswert zu bilden (Jahresbetrag geteilt durch die entsprechenden Monate), der mit den monatlichen Vorauszahlungsbeträgen zu vergleichen ist. Überzahlungen sind von der Einrichtung zurückzufordern, Nachzahlungen sind nach Vorlage eines Nachweises über die geleistete Nachzahlung an die Einrichtung nachzuzahlen.

Beispiel für die fiktive Berechnung für die Ergänzungshilfe

Die Einrichtung hat seit Juli 2022 eine monatliche Abschlagszahlung für Strom in Höhe von 1.800 Euro (1) gezahlt. Da im Referenzmonat März 2022 lediglich ein monatlicher Abschlag von 1.500 Euro (2) gezahlt wurde, besteht ein Anspruch auf Erstattung von Ergänzungshilfen in Höhe von 300 Euro (3).

monatliche geleistete Abschlagszahlung seit Juli 2022   1.800 Euro (1)
Referenzmonat März 2022 - 1.500 Euro (2)
Ergänzungshilfe ab Oktober 2022 =  300 Euro (3)

Nach Erhalt der Jahresabrechnung ist für das Jahr 2022 ein jährlicher Betrag von 30.000 Euro (4) an Kosten für den tatsächlich verbrauchten Strom zu entrichten. Der monatliche Durchschnittswert, der eigentlich im Jahr 2022 zu zahlen gewesen wäre, beträgt 2.500 Euro (5). Dieser Wert ist mit den tatsächlich geleisteten monatlichen Abschlagszahlung ab Oktober 2022 zu vergleichen.

Ermittlung des monatlichen Durchschnittswert 30.000 Euro (4) / 12 Monate = 2.500 Euro (5)
Vergleich Jahresdurchschnitt mit Referenzmonat März 2022 2.500 Euro (5) - 1.500 Euro (2) = 1.000 Euro (6) monatliche Nachzahlung
abzgl. bereits monatliche geleistete Ergänzungshilfe ab Oktober 2022 1.000 Euro (6) – 300 Euro (3) = 700 Euro (7)
Nachzahlung für Oktober bis Dezember 2022 700 Euro (7) x 3 Monate 2.100 Euro