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Verpflichtende Energieberatung

Erhalten die stationären Pflegeeinrichtung Ergänzungshilfen muss eine Energieberatung erfolgen.

Energieberatung durch Gebäudeenergieberater

Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen. Der zuständigen Pflegekasse ist spätestens bis zum 15. Januar 2024 der Nachweis über die Energieberatung und die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der hierbei getroffenen Empfehlungen vorzulegen. Rückwirkend können Energieberatungen und hieraus resultierende konkrete Maßnahmen zur Umsetzung, welche ab dem Jahr 2020 durchgeführt wurden, als Nachweis herangezogen werden.

Besonderheit

Sofern die Pflegeeinrichtung nachweislich ein Umweltmanagement gemäß EMAS III oder ein Umweltmanagementsystem gemäß ISO 50001 eingeführt bzw. sich im Projekt zur Einführung befindet und dieses bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen hat, wird dieses ebenfalls als Nachweis anerkannt.

Wichtiger Hinweis:

Liegt kein Nachweis über die Energieberatung bis zum 15. Januar 2024 vor, hat die zuständige Pflegekasse den Erstattungsbetrag für die Monate Januar 2024 bis einschließlich April 2024 um jeweils 20 Prozent zu kürzen.