20.05.2020 Änderungen in der HKP: Behandlungspflege erweitert
News PflegeDas An‐ oder Ablegen von Bandagen und Orthesen jetzt separat als Behandlungspflege verordnungsfähig.

HKP-Richtlinie geändert
Das An‐ oder Ablegen ärztlich verordneter Bandagen und Orthesen im Rahmen der Krankenbehandlung ist jetzt in der häuslichen Krankenpflege (HKP) eine Leistung der Behandlungspflege. Dazu wurde die HKP-Richtlinie geändert und das Leistungsverzeichnis um die Nummer 31d ergänzt. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 8. Mai 2020 in Kraft getreten.
Damit können Ärzte ihren Patienten das An‐ oder Ablegen von Bandagen und Orthesen als behandlungspflegerische Leistung verordnen. Vorher war dies als Leistung der Grundpflege im Leistungsverzeichnis abgebildet.
Wann ist Leistung verordnungsfähig?
Die Leistung ist allerdings nur verordnungsfähig bei Patienten mit:
- einer so erheblichen Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der oberen Extremitäten, dass sie die ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen nicht fachgerecht an- oder abgelegen können oder
- einer so starken Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit, dass sie zu schwach sind, diese selbstständig an- oder abzulegen oder
- einer starken Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit oder Realitätsverlust, sodass die Compliance bei der Therapie nicht sichergestellt ist oder
- entwicklungsbedingt noch nicht vorhandener Fähigkeit, die Leistung zu erlernen oder selbstständig durchzuführen.
Dauer einer Einheit in der psychiatrischen Krankenpflege
Ein weiterer G-BA-Beschluss konkretisiert die Dauer einer „Einheit“ für die psychiatrische häusliche Krankenpflege. Eine Einheit umfasst bundeseinheitlich 60 Minuten. Dafür wurde jetzt in der HKP-Richtlinie der Absatz 7a in Paragraph 4 aufgenommen.
Die Therapieeinheiten können in kleinere Zeiteinheiten maßnahmenbezogen aufgeteilt sowie auch zwei oder mehr Einheiten zeitlich zusammenhängend erbracht werden. Allerdings muss die verordnungsfähige Höchstmenge pro Woche von 14 Einheiten beachtet werden.
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