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Vertrag

Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit der Landesinnung für Orthopädie-Technik (LIOT) über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen (AC/TK 15 02 305)
Stand :
01.01.2024
Inkrafttreten :
01.03.2018
Vertragspartner :
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik

Innungsvertrag - Fortschreibung zum 01.01.2024

Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat mit der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik den nachstehenden Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen fortgeschrieben.

Die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Schuhtechnik (LIOST) ist dem Vertrag beigetreten.

Die Preisvereinbarung wurde zum 01.01.2024 angepasst. Ein erneuter Beitritt ist nicht notwendig.

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