PPP-RL: G-BA senkt abermals Anforderungen und Sanktionen
Krankenhäuser haben mehr Zeit bekommen, um die Qualitätskriterien zu erfüllen.
Vorgaben gelten ab 2029
Der Gemeinsame-Bundesausschuss hat den Psychiatrien und psychosomatischen Kliniken abermals mehr Zeit gegeben, um die personellen Anforderungen der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) zu erfüllen. Statt wie zunächst vorgesehen zum 1. Januar 2025 müssen die Vorgaben nun erst ab Jahresbeginn 2029 vollständig erfüllt werden, ab 2027 zu 95 Prozent. Gleichzeitig hat der G-BA die Sanktionen verschoben und entschärft, sodass die Häuser mit geringeren Vergütungsabschlägen rechnen können.
Wiederholte Änderungen der Richtlinie
Nach Inkrafttreten der Richtlinie hatte sich bald abgezeichnet, dass die meisten Kliniken die neuen Vorgaben nicht erfüllen können. Deshalb hat der G-BA die Anforderungen der Richtlinie bereits mehrfach reduziert, den Kliniken mehr Flexibilität beim Personaleinsatz eingeräumt und die Pflichten zur Datenlieferung eingeschränkt.
- Persnalvorgaben in der Psychiatrie G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik