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Vertragsabsicht

Wiedereinsatz von Hilfsmitteln

Übersicht über diese Vertragsabsicht

Veröffentlichung:
24.11.2020
Angebotsfrist :
31.12.2020
Vertragsgegenstand :
Wiedereinsatz von Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 02, 03, 07, 09, 14, 16, 17, 21, 25
Auftraggeber :
AOK Sachsen-Anhalt

Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V

Vertrag zum Wiedereinsatz mit Hilfsmitteln der Produktgruppen

01 - Absauggeräte

02 - Adaptionshilfen

03 - Applikationshilfen

07 - Blindenhilfsmittel

09 - Elektrostimulationsgeräte

14 - Inhalations- und Atemtherapiegeräte

16 - Kommunikationshilfen

17 - Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

21 - Messgeräte für Körperzustände/-funktionen

25 - Sehhilfen

Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für die Versorgung der Versicherten für die oben genannten Versorgungsbereiche einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V zu verhandeln. Inhalt dieses Vertrages sollen die im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten und aufgeführten Produktgruppen, unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen laut Leistungsbeschreibung, sein.

Vertragstext und Anlagen

Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, senden ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot bis zum 01.01.2021 unter dem

Kennwort: Poolvertrag Medizintechnik an folgende E-Mail-Adresse:

otto.wienecke@san.aok.de

„Angebotsliste (Anlage 8) Poolvertrag Medizintechnik“

 

Grundlagen der Vertragsgestaltung